Filmvorführung „Tearing Walls Down“ am 17.3.24 im SubstAnZ

Am Vorabend des Internationalen Tag der politischen Gefangenen lädt die Rote Hilfe e.V. OG Osnabrück ein, gemeinsam den Film „Tearing Walls Down“ (T/D 2023) von Şerif Çiçek und Hebun Polat zu schauen.

Oppositionelle Politikerinnen in der Türkei werden von der Regierung seit Jahren abgesetzt, verfolgt oder eingesperrt. Die Dokumentation schaut auf drei Schicksale: Aysel Tugluk, Figen Yüksekdag und Gülten Kisanak sind demokratisch gewählte HDP-Politikerinnen, die im Zuge der Repressionswelle nach dem Friedensprozess 2016 inhaftiert wurden. Sibel Yigitalp setzt sich bis heute für ihre Freilassung ein. Der Film vermittelt, unter welchem Druck und Repression die Opposition in der Türkei steht. Nach den Parlaments- und Präsidentschaftswahlen bietet der Film einen bedeutenden Einblick in die türkische Politik.

Unter der Regie von Şerif Çiçek und Hebûn Polat werden die politischen Portraits von den Geburtsstädten bis hin zum Kandıra-Gefängnis, in dem sie aktuell inhaftiert sind, nachgezeichnet. Der Film dokumentiert Gespräche mit ihren Familien, Freund*innen und Genoss*innen, denen es gelingt, ein politisches und dennoch sehr persönliches Portrait zu zeichnen.

Länge: 50 min.

18 Uhr im SubstAnZ
Frankenstraße 25a
49082 Osnabrück

Kampfansage an Versammlungsfreiheit: Razzien gegen antifaschistische Demonstrant*innen

In einer groß angelegten konzertierten Aktion durchsuchten vermummte Polizeieinheiten am 8. November 2023 die Wohnungen zahlreicher Antifaschist*innen im ganzen Bundesgebiet. Vorwand für den Repressionsschlag waren die Proteste gegen einen rechten Aufmarsch am 1. Mai 2023 in Gera, bei dem die Einsatzkräfte brutal gegen die antifaschistische Demonstration vorgegangen waren und über 250 Nazigegner*innen stundenlang in Freiluftgewahrsam festhielten. Der damalige Einsatz war im Nachgang harsch kritisiert worden. Den meisten von der jetzigen Durchsuchung Betroffenen wird ausschließlich zur Last gelegt, an der Versammlung teilgenommen zu haben.

Die von der Staatsanwaltschaft Gera in Auftrag gegebenen Durchsuchungen wurden bewusst spektakulär inszeniert und martialisch durchgeführt: Mit Rammen zerstörten maskierte und behelmte Beamt*innen in den frühen Morgenstunden die Türen, und in mehreren Fällen wurden die Betroffenen gefesselt. Selbst ein als „neutraler“ Zeuge auftretender Mitarbeiter des Ordnungsamts trat nur vermummt auf. Teilweise setzte die Polizei während der stundenlangen Durchsuchungen sogar Spürhunde ein.

Schwerpunkte des Repressionsschlags waren Thüringen und Sachsen, aber auch in anderen Bundesländern drangen Beamt*innen in Wohnungen von Aktivist*innen ein, die am 1. Mai in Gera protestiert haben sollen. Beschlagnahmt wurden in erster Linie Mobiltelefone, Computer und Datenträger. Außerdem fotografierten die Einsatzkräfte dunkle Kleidungsstücke.

Konkret vorgeworfen wird den Antifaschist*innen in der Regel ausschließlich Landfriedensbruch, also die Teilnahme an einer Versammlung, aus der heraus kriminalisierbare Handlungen verübt wurden, sowie ein Verstoß gegen das Uniformverbot. Letzterer soll darin bestehen, dass die Demonstrant*innen dunkle Kleidung getragen haben sollen, woraus die Repressionsbehörden nun eine „Uniform“ des „schwarzen Blocks“ konstruieren wollen. Nach welchen Kriterien die Staatsanwaltschaft die von den Durchsuchungen Betroffenen ausgewählt hat, bleibt schleierhaft.

„Die flächendeckenden Razzien gegen Menschen, denen einzig vorgeworfen wird, sich einem rechten Aufmarsch entgegengestellt zu haben, stellen eine neue Dimension der willkürlichen staatlichen Schikanierung dar, der die antifaschistische Bewegung ausgesetzt ist“, kommentierte Anja Sommerfeld vom Bundesvorstand der Roten Hilfe e. V. die Durchsuchungen.

Doch Sommerfeld erkennt darin weitergehende Konsequenzen: „Indem sie die bloße Teilnahme an einer Demonstration mit derart martialischen Repressionsmaßnahmen bedrohen, wollen die Behörden offenbar systematisch das Versammlungsrecht noch weiter aushöhlen. Es ist ein ähnlicher Vorstoß wie bei den Rondenbarg-Prozessen nach der Anti-G20-Demonstration 2017, bei dem die Teilnehmer*innen wegen ‚ostentativen Mitmarschierens‘ und ‚psychologischer Beihilfe‘ kriminalisiert werden. Geht es nach dem Willen von Polizei und Staatsanwaltschaft, muss den Betroffenen künftig keine individuelle Straftat mehr nachgewiesen werden. Stattdessen können alle bei einer Demonstration Anwesenden für die Aktionen Einzelner haftbar gemacht werden. Das ist eine Kampfansage an das Grundrecht auf Versammlungsfreiheit.“

Abschließend erklärte Anja Sommerfeld: „Das staatliche Kalkül, durch diese Razzien die antifaschistische Bewegung einzuschüchtern und zu lähmen, wird nicht aufgehen. Den Repressionsangriffen stellen wir unsere Solidarität entgegen.“

[via Bundesvorstand]

Öffentlichkeitsfahndung im Antifa Ost Verfahren: Schluss mit der Hetzjagd auf Antifaschist*innen!

Nachdem Ende Mai die Urteile gegen Lina E. und drei weitere Antifaschist*innen gesprochen wurden und sie zu mehrjährigen Haftstrafen verurteilt wurden, die noch nicht rechtskräftig sind, macht die Bundesanwaltschaft ihre Drohung wahr: Aktuell wird nach Johann G. eine Öffentlichkeitsfahndung gestartet. Auf der Webseite des BKA ist sein Foto zu sehen und entsprechende Plakate sollen nach Medienberichten an öffentlichen Plätzen wie Bahnhöfen ausgehängt werden.

Der Aktivist soll ebenfalls einer konstruierten sog. „kriminellen Vereinigung“ angehören und sich an Angriffen gegen militante Neonazis beteiligt haben.

Hierzu erklärt Anja Sommerfeld, Mitglied im Bundesvorstand der Roten Hilfe e.V.:

„Die Öffentlichkeitsfahndung stellt den Genossen an den Pranger und ruft die Bevölkerung zur Denunziation auf. Damit ist die gesamte antifaschistische Bewegung gemeint. Ähnliches kennen wir bereits aus den Fahndungen rund um die Proteste gegen den G20-Gipfel. Die Grundrechte des Beschuldigten werden damit massiv verletzt, es findet eine Vorverurteilung mit Ansage statt.

Denn die Bundesanwaltschaft hatte im Antifa Ost Verfahren bereits zur Urteilsbegründung angekündigt, viele weitere Verfahren eröffnen zu wollen.

Die Art und Weise der Fahndung zeigt den unbedingten Verfolgungswillen der Repressionsbehörden gegen alle Personen und Gruppen, die sich in Leipzig und der Region gegen den Nazi-Terror wehren.

Nach all den Skandalen betreffend der Ermittlungsbehörden ist es vermutlich die Flucht nach vorne, um den Kampf gegen rechts zu kriminalisieren und die Verstrickungen von Beamt*innen in den Neonazi-Sumpf zu verschleiern.

Antifaschist*innen sollen dämonisiert und als sog. Kriminelle abgestempelt werden. Dem stellt sich die Rote Hilfe entgegen. Wir fordern die sofortige Einstellung der Öffentlichkeitsfahndung und der Verfolgung von Antifaschist*innen. Wir sind solidarisch mit allen Betroffenen und rufen alle linken und Grundrechtsorganisationen auf, dieser staatlichen Kampagne öffentlich zu widersprechen.“

Rote Hilfe Zeitung 3/2023

Die dritte Rote Hilfe Zeitung in 2023 ist erschienen. Schwerpunkt der Ausgabe: Aktion und Kunst im öffentlichen Raum.

Ihr könnt die Zeitung im Bahnhofsbuchhandel kaufen oder im Literaturvertrieb bestellen. Mitglieder bekommen die Zeitung zugeschickt.

Ihr möchtet Mitglied der Roten Hilfe werden? Hier lang!

Außerdem ist sie wie alle Ausgaben seit 3/2011 auch als PDF-Download verfügbar.

Die nächste Ausgabe der RHZ erscheint ca. Nov/Dez 2023 mit dem Schwerpunkt „Repression gegen migrantische Aktivist_innen“.

Mehrjährige Haftstrafen im Antifa Ost Verfahren

Am 31.05.23  wurden die Antifaschist*innen Lina E. und drei weitere Angeklagte zu mehrjährigen Haftstrafen verurteilt. Den Angeklagten wird vorgeworfen, im Zeitraum von 2018 – 2021 mehrfach Neonazis angegriffen zu haben. Sie sollen zudem einer „kriminellen Vereinigung“ nach Paragraf 129 StGB angehören. Lina E. wurde zu fünf Jahren und drei Monaten verurteilt, die weiteren Angeklagten erhielten Haftstrafen von zweieinhalb Jahren, drei Jahren sowie drei Jahren und drei Monaten.

Mit dem heutigen Urteil endet ein politisch motivierter Prozess, der von vornherein zum Ziel hatte, die Angeklagten stellvertretend für die antifaschistische Bewegung zu kriminalisieren und einzusperren.

So ist die Beweislage gegen die vier Betroffenen trotz 98 Prozesstagen als absolut dünn zu bezeichnen, was noch nicht einmal die Generalbundesanwaltschaft in ihrem Plädoyer zum Ende des Prozesses bestreiten konnte.

Die Anklage beruhte lediglich auf Indizien, Mutmaßungen und Konstruktionen der Repressionsorgane. Fragwürdige Anhaltspunkte wurden durchgängig zuungunsten der vier angeklagten Antifaschist*innen interpretiert, während entlastendes Material systematisch ignoriert wurde. Dass den teils offensichtlichen Lügen und widersprüchlichen Angaben des eigens bemühten Kronzeugen eine zentrale Rolle in der Beweisführung zukommt, ist ein weiterer Beleg dafür, wie wenig reales Beweismaterial das Oberlandesgericht als Basis für das politisch gewollte Urteil in der Hand hatte.

Bewusst wurden die Angeklagten in die Nähe eines angeblichen „Terrorismus“ gerückt und eine Bedrohung der Öffentlichkeit herbeigeredet und –geschrieben, um das heute gefallene Urteil bereits im Vorfeld zu legitimieren.

„Das heutige Urteil im Antifa Ost Verfahren war zu erwarten und ist dennoch ein politischer Skandal. Wäre das Verfahren nicht eindeutig politisch motiviert und von einem unbedingten Verurteilungswillen geprägt gewesen, hätte es nichts anderes als Freisprüche für die vier Angeklagten geben können.“, erklärt Anja Sommerfeld, Mitglied im Bundesvorstand der Roten Hilfe e.V. am Tag der Urteilsverkündung. „Mit diesem Urteil werden alle Antifaschist*innen kriminalisiert, es stellt eine klare Verschärfung der politischen Justiz dar. Daher rufen wir alle Menschen und Initiativen, die sich auf unterschiedlichsten Wegen gegen den Rechtruck in der Gesellschaft und den Nazi-Terror auf der Straße engagieren dazu auf, sich mit den heute Verurteilten zu solidarisieren und gegen die gesamte Prozessführung und die Urteile zu protestieren. Wir versichern ihnen unsere Solidarität und fordern ihre sofortige Freilassung.“

[via Bundesvorstand]

Presse- und Rundfunkfreiheit im Visier: Anklage gegen Radio Dreyeckland

Die Repressionsangriffe gegen Freiburger Radio Dreyeckland gehen weiter: Wie der Sender bekanntgab, hat die Staatsanwaltschaft Karlsruhe Anklage gegen einen Journalisten erhoben, der im Sommer 2022 einen Beitrag zum linksunten-Verbot verfasst hatte.

Bereits am 17. Januar 2023 hatten die staatlichen Repressionsorgane deutlich gemacht, dass Pressefreiheit nicht für unbequeme Medien gilt. Polizeieinheiten führten stundenlang Hausdurchsuchungen in den Wohnungen zweier Radiomitarbeiter in Freiburg durch, wobei sie zahlreiche Datenträger spiegelten und beschlagnahmten. Auch in die Räume von Radio Dreyeckland drangen Beamt*innen ein, und Beschlagnahmungen konnten nur mit Mühe abgewendet werden. Anlass war eine Kurzmeldung, die darüber informierte, dass das Verfahren gegen die Internetplattform linksunten.indymedia wegen der vermeintlichen „Bildung einer kriminellen Vereinigung“ eingestellt sei. Dass unter dem Beitrag ein öffentlich zugängliches Archiv von linksunten-Artikeln verlinkt war, nahm der Staatsanwalt zum Anlass, das Radio und seine Mitarbeiter*innen ebenfalls zu kriminalisieren.

Während das Verfahren gegen den Verantwortlichen im Sinne des Presserechts inzwischen eingestellt wurde, muss der Verfasser nun mit einem Prozess rechnen.

„Der baden-württembergische Repressionsapparat läuft weiterhin auf Hochtouren, und wieder einmal tritt er die Presse- und Rundfunkfreiheit mit Füßen“, zeigte sich Anja Sommerfeld vom Bundesvorstand der Roten Hilfe e. V. empört. „Die Staatsanwaltschaft Karlsruhe hat offensichtlich das Prinzip von in der Verfassung verankerten Rechte nicht verstanden: Grundrechte können nicht einfach nach Gutsherrenart nach Belieben erteilt und wieder entzogen werden, wenn Medien Meinungen vertreten, die von der Regierungssicht abweichen.“ Abschließend forderte sie: „Die anhaltenden Angriffe auf oppositionelle Medien und Journalist*innen müssen umgehend beendet werden. Das Verfahren gegen den Mitarbeiter von Radio Dreyeckland muss sofort eingestellt werden.“

[via rote-hilfe.de]

Wegsperren statt Klimaschutz: Haftstrafen für Klimaaktivist*innen

Am Donnerstag, 17. November 2022 verurteilte das Amtsgericht Cottbus zwei Klimaaktivist*innen zu vier Monaten Haft: Ava und Ralph sind bereits seit der Blockade des Braunkohlekraftwerks in Jänschwalde am 19. September 2022 in Untersuchungshaft und sollen nun für weitere zwei Monate im Gefängnis bleiben. Damit hat der staatliche Repressionsapparat die Gangart gegen Kohlegegner*innen nochmals verschärft.

Im Prozess wurde schnell deutlich, dass es dem Gericht nicht darum ging, die Abläufe der Ereignisse zu rekonstruieren und konkrete Straftatbestände zu beweisen: Der unbedingte Verurteilungswille war von Anfang an nicht zu übersehen, und selbst offensichtliche Widersprüche und sachlich falsche Angaben in Zeug*innenaussagen wurden ignoriert. Die Haftstrafen wurden letztlich wegen Störung öffentlicher Betriebe, Hausfriedensbruch, Nötigung und Sachbeschädigung verhängt. Das zehnstündige Verfahren wurde begleitet von Protesten von Unterstützer*innen vor dem Gerichtsgebäude und im Saal. Ralph und Ava werden gegen das Urteil in Berufung gehen.

Bereits die Räumung der Blockade in Jänschwalde war von massiver Polizeigewalt geprägt gewesen, und die Festgenommenen berichteten von massiven Schikanen bis hin zu nächtlichem Schlafentzug. Gegen mehrere Aktivist*innen wurden bei ihrer Freilassung groteske Meldeauflagen erlassen.

Gegen anfangs vier Menschen verhängten die Haftrichter*innen am Tag nach der Aktion Untersuchungshaft; zwei von ihnen kamen nach Angabe ihrer Personalien frei.

Auch in den Gefängnissen wurden die Klimaaktivist*innen systematisch schikaniert. So verweigerten ihnen die Gefängnisverwaltungen vegane Ernährung, und zeitweise wurden Telefonate mit Anwält*innen behindert.

„Dieses Urteil hat einmal mehr gezeigt, welche Agenda der Staat derzeit verfolgt: Die Klimabewegung soll durch überzogene Repressionsmaßnahmen eingeschüchtert werden, damit die Wiederbelebung der vorgestrigen Kohle-, Gas- und Atomenergie ungestört durchgesetzt werden kann. Wegsperren statt Klimarettung ist das neue Ziel“, erklärte Anja Sommerfeld vom Bundesvorstand der Roten Hilfe e. V. „Wir stehen an der Seite der betroffenen Aktivist*innen und fordern die sofortige Freilassung von Ava und Ralph!“

Was tun wenn’s brennt? Antirepressionsvortrag am 26.10.22 im Rahmen der Kritischen Ersti-Wochen

Was tun wenn’s brennt? Antirepressionsvortrag am 26.10.22 im Rahmen der Kritischen Ersti-Wochen

19 Uhr – Universität Osnabrück Raum 15/115

Was tun wenn’s brennt, damit eine Verhaftung oder ein Ermittlungsverfahren nicht zur Katastrophe wird?
Wie verhalte ich mich am besten bei Demonstrationen, welche Angaben muss ich bei Personalienkontrollen oder Festnahmen machen und was ist eigentlich ein EA?
Was darf die Polizei bei Hausdurchsuchungen und welche Rechte habe ich auf der Polizeiwache?

Alles in allem soll dieser Vortrag einen Überblick geben, wie sich Aktivist*innen vor staatlicher Repression schützen können. Es wird nach dem Vortrag auch Raum für Fragen geben.

Das gesamte Programm der Kritischen Ersti-Wochen steht hier zum Abruf bereit:
Kritische Erstiwochen 2022

Was tun wenn’s brennt? Antirepressionsvortrag am 2. August 2022 im SubstAnZ

Was tun wenn’s brennt? Antirepressionsvortrag am 2.8. im Rahmen des Offenen Antifa Cafés im SubstAnZ (Frankenstr. 25a)

Was tun wenn’s brennt, damit eine Verhaftung oder ein Ermittlungsverfahren nicht zur Katastrophe wird?
Wie verhalte ich mich am besten bei Demonstrationen, welche Angaben muss ich bei Personalienkontrollen oder Festnahmen machen und was ist eigentlich ein EA?
Was darf die Polizei bei Hausdurchsuchungen und welche Rechte habe ich auf der Polizeiwache?

Alles in allem soll dieser Vortrag einen Überblick geben, wie sich Aktivist*innen vor staatlicher Repression schützen können. Es wird nach dem Vortrag auch Raum für Fragen geben.